Wir sind ein Pfadfindercampingplatz, auf dem jeder Rücksicht auf einander, Natur und Umwelt nimmt. Die Scouting-Methode des Campings ist für uns führend und das bedeutet:
Die Camper nehmen bei allem Rücksicht auf andere Camper, unsere Freiwilligen und die Anwohner.
Der Verhaltenskodex von Scouting Nederland gilt für alle auf unserer Website, auch für Nicht-Mitglieder von Scouting. Dieser Kodex beschreibt Vereinbarungen, die ein sozial sicheres Umfeld gewährleisten.
Wir respektieren die vorhandene Natur.
Zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr ist Platzruhe.
Laute Musik ist nicht erlaubt.
Hunde und andere Haustiere sind nicht gestattet.
Alle Camper helfen dabei, das Toilettengebäude und alle anderen Einrichtungen sauber zu halten. Der Lagerwächter erstellt hierfür einen Zeitplan und stellt Reinigungsmittel zur Verfügung.
Rauchen und eingeschränkter Alkoholkonsum sind nur auf dem privaten Campingplatz gestattet. (Soft-)Drogen sind nicht erlaubt.
Campern ist es nicht gestattet, ohne ausdrückliche Genehmigung Fotos oder Videoaufnahmen von anderen Campern oder unseren Freiwilligen zu machen.
Das Betreten des Geländes außerhalb der schriftlich vereinbarten Zeiten ist nicht gestattet.
Bei der Ankunft meldet sich der zuständige Leiter bzw. Ansprechpartner umgehend beim Lagerwächter.
Bei der Abreise stellt die Gruppe sicher, dass die genutzten Felder, die Kessel und die unmittelbare Umgebung leer sind, geliehene Materialien an die Lagerwache zurückgegeben wurden und der Müll in den Container gelegt wurde, bevor sich der verantwortliche Leiter oder Ansprechpartner abmeldet.
Aufgrund unserer Oberfläche verursachen Fahrzeuge und Anhänger schnell Schäden.
Kraftfahrzeuge sind auf unserem Grundstück nicht gestattet. Parken am Noordweg oder am Dobbeplas.
Radfahren ist vor Ort nicht gestattet. Sie dürfen mit Ihrem Fahrrad zu Fuß gehen, um Gepäck mitzunehmen. Alle Fahrräder werden im Fahrradschuppen abgestellt.
Anhänger sind vor Ort NICHT erlaubt. Am Eingang ist Platz für die Unterbringung von zwei Anhängern. Andere Anhänger müssen auf dem Parkplatz abgestellt werden. Für kleine Anhänger kann der Lagerwärter eine Ausnahme machen.
Für den Gepäck- und Materialtransport vor Ort stehen mehrere Bollerwagen und Schubkarren zur Verfügung. Diese werden nach Gebrauch zurückgegeben.
Der Herd darf nur funktionsmäßig zum geselligen Beisammensein oder Kochen genutzt werden.
Lagerfeuer sind nur in den Brennstoffkästen oder auf einem Feuertisch erlaubt. Es darf nur sauberes und trockenes Holz verbrannt werden. Andere Materialien sind nicht erlaubt.
An jedem offenen Feuer sollte ein Eimer Wasser bereitstehen.
Die Verfügbarkeit von Brennholz ist nicht garantiert. Pro Gruppe und Tag darf maximal eine Schubkarre Brennholz mitgenommen werden.
Offenes Feuer (einschließlich Grillen) ist bei erhöhter Waldbrandgefahr nicht gestattet. Die Staffelung der Sicherheitsregion ist hier richtungsweisend.
Der Müllcontainer steht neben dem Lagerwärtergebäude.
Begrenzen Sie die Menge und das Volumen des Abfalls so weit wie möglich. Stampfen Sie den Abfall.
Der Erdwall rund um den Phoenix-Lagerfeuerkreis ist gefährdet und darf nicht bestiegen werden.
Das Hacken, Sägen und Fällen von Bäumen und Pflanzen ist nicht gestattet.
Bei den Asthaufen handelt es sich um Hecken und nicht um Brennholz. Die Hecken bieten unter anderem Schutz für Vögel und Igel.
Graben ist nicht erlaubt. Im Falle einer Überschwemmung kann der Lagerwärter die Erlaubnis zum Graben erteilen.
Aggregate und Generatoren sind nicht gestattet.
Wir übernehmen keine Haftung für die Folgen von Unfällen, Diebstahl, Verlust oder Beschädigung und/oder Beschädigung von Gütern und/oder Gepäck von Campern.
Den Anweisungen des Lagerwärters ist stets unverzüglich Folge zu leisten.
In allen Fällen, in denen diese Lagerordnung dies nicht vorsieht, entscheidet der Lagerwächter.
Bei Nichtbeachtung der Lagerordnung oder den Anweisungen des Lagerwärters ist der Lagerwärter befugt, Personen oder Gruppen vom Gelände zu verweisen.